Spielbetrieb Fussballverband Region Zürich (FVRZ) unterbrochen!

Spielbetrieb Fussballverband Region Zürich (FVRZ) unterbrochen!

Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung weitere schweizweit gültige Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. 

Bezogen auf den Amateursport und damit auch den Fussball gelten ab Donnerstag, 29. Oktober 2020 folgende Einschränkungen und Massnahmen:

  • Der Spielbetrieb ist in allen regionalen Kategorien/Ligen (Junioren, Juniorinnen, Senioren, Firmen, Futsal, Aktive Frauen und Herren) bis auf weiteres unterbrochen.
    Dies betrifft alle Verbandsspiele (Meisterschaft, Cup, Turniere der Junioren/Juniorinnen F + G, Hallenturniere und alle Futsal-Spiele).

  • Der reguläre Trainingsbetrieb ist ebenfalls für alle Fussballerinnen/Fussballer ab 16 Jahren untersagt.Trainings sind nur gemäss den aktuellen Weisungen des Bundes erlaubt (z.B. ohne Körperkontakt, bis max. 15 Personen, Einhaltung des erforderlichen Abstandes) ► gemäss Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie der schweizerischen Eidgenossenschaft unter Artikel 6e «Bestimmungen für den Sportbereich».
    Alle Jugendlichen/Kinder unter 16 Jahren dürfen ohne Einschränkungen weiterhin trainieren unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Schutzmassnahmen (verantwortlich ist der Verein!).

Informationen zu den Wertungen bzw. zur Fortführung des unterbrochenen Meisterschaftsbetriebs (Halbjahres-/Ganzjahresmeisterschaft sowie Cupwettbewerbe) und das Anmeldeverfahren für die Rückrunde der Saison 2020/21 wird den Vereinen bis spätestens Mitte November übermittelt.

Der Unterbruch der Meisterschaft respektive des Trainingsbetriebs gilt bis auf weiteres; das heisst, solange der Bundesrat nicht über anderslautende Massnahmen informiert, wird der Spielbetrieb nicht wieder aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Spielbetrieb frühestens im Frühjahr 2021 wieder gestartet werden kann. Damit für die Vereine kein Mehraufwand entsteht, wird der FVRZ alle ausstehenden Verbandsspiele der Vorrunde als «verschoben» mutieren.

Schutzkonzept ab 19.10.2020

Schutzkonzept ab 19.10.2020

Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb (gültig ab 19.10.2020) 

Zur Ergänzung zum Schutzkonzept (vom 6.6.2020) gilt für den Trainings- und Spielbetrieb ab sofort auf der gesamten Anlage (Aussenfläche und Innenräume inkl. Garderobe) ab 12 Jahren für Alle (Spielerinnen, Trainern, Eltern und Gäste) die Maskenpflicht. Auf den Sportflächen und in den Duschen können die Masken abgelegt werden. Die Maskenpflicht gilt auch in Sitzungszimmern sofern der Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden kann. 

Für den Spielbetrieb gilt nach wie vor: 
Beim FFC Südost Zürich sind am Spieltag die jeweiligen Trainer für ihr Team- und den Gegner verantwortlich, die Einhaltung der aktuellen Corona-Vorgaben zu überwachen. 

Dazu gehören insbesondere: 

  • Die Einhaltung der 1000 Personen-Regel und generelle Maskenpflicht ab 12 Jahren auf der gesamten Sportanlage (Innen- u. Aussenräume) 

  • Die Einhaltung der Abstandsregel von 1.5 Meter 

  • Das Führen einer Präsenzliste der am Spiel anwesenden Zuschauern und Funktionären. Die Spielerinnen und der Staff wird namentlich auf der Spielerkarte aufgeführt, zwecks Contact-Tracing oder die Gäste registrieren sich via den Plakaten des FC Witikon mit dem QR-Code. 

  • Bei Veranstaltungen im Freien welche mit mehr als 300 Personen gilt eine generelle Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren. 

  • Die Garderoben dürfen nur von Trainern und Spielerinnen betreten werden 

Die Trainer koordinieren und informieren alle Beteiligten über das Vorgehen und sind besorgt, dass die Registrierung via QR-Code oder manueller Präsenzliste erfolgt. Die Präsenzliste wie auch eine Kopie der Spielerkarte wird vom Trainer mind. 14 Tage aufbewahrt und muss jeder Zeit ausgehändigt werden können. Mitfahrgelegenheiten zu Spielen oder nach Hause wird das Masken tragen empfohlen. 

Die Besucher werden mittels den aufgehängten Corona-Hygienevorschriften auf der Sportanlage in Witikon, insbesondere über die Abstandsregeln angewiesen. 

Bei Nichteinhaltung können die Trainer die Besucher darauf aufmerksam machen. 

Ansonsten gelten nach wie vor die Regeln aus dem Schutzkonzept vom 6.6.2020. Die Covid19-Verantwortlichen sind Isabelle Bauert 079/605 26 24 und Katja Verwey 079 373 50 55. Für das Fussballstübli auf der Sportanlage Witikon gelten die Hygienevorschriften für Gastro-Betriebe. 

FFC Südost Zürich 
Isabelle Bauert 
Präsidentin 

Wiederaufnahme Trainingsbetrieb

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Wiederaufnahme Trainingsbetrieb

Das BAG hat am 29. April über die Lockerungen der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus informiert und dabei auch den Breitensport adressiert. Am 4. Mai hat der Schweizerische Fussballverband SFV ein Schutzkonzept publiziert, am 7. Mai die Stadt Zürich dasjenige für die Sportanlage Witikon. Der FFC Südost hat ein Schutzkonzept der Stadt Zürich zur Genehmigung vorlegt. Insgesamt gelten strenge Auflagen, und der Trainingsbetrieb ist im Moment nur mit grossen Einschränkungen möglich.

Unter der Voraussetzung, dass unser Schutzkonzept rechtzeitig genehmigt wird, werden wir den Trainingsbetrieb für Aktive und Juniorinnen (Altersklasse E und älter) ab Freitag, den 15. Mai 2020 wieder aufnehmen. Die meisten Teams trainieren dabei einmal wöchentlich. Für die Juniorinnen F+ G (Fussballschule) kann bis mindestens 7. Juni 2020 kein Training stattfinden, weil die Auflagen von BAG und SFV für diese Altersklasse nach unserer Einschätzung nicht umsetzbar sind. Die geplante Probetrainings können ebenfalls bis mindestens 7. Juni 2020 nicht durchgeführt werden.

Den Merkblatt für Spieler und Eltern informiert über die Vorgaben und Weisungen zum Trainingsbetrieb, die von ALLEN eingehalten werden müssen. Bitte studiere dieses Dokument aufmerksam. Deine Trainerin / dein Trainer wird dir mitteilen, an welchem Wochentrag deine Mannschaft trainiert, und um welche Zeit du auf welchem Fussballplatz erscheinen sollst. Das Training in dieser ausserordentlichen Situation ist keine Pflicht. Spielerinnen und Juniorinnen-Eltern entscheiden selbständig, ob für sie mit den aktuellen Vorgaben eine Teilnahme infrage kommt oder nicht und setzen die Trainerin /den Trainer hierüber in Kenntnis.

Die Vorgaben und Weisungen sind mindestens bis am 7. Juni 2020 gültig und können je nach Entscheid des Bundesrates verlängert werden. Für Fragen im Zusammenhang mit diesem ausserordentlichen Trainingsbetrieb ist deine Trainer / dein Trainer die Ansprechperson. Trotz Einschränkungen wünschen wir dir viel Spass bei diesem sicherlich speziellen Training – und denke daran: Abstand halten und Hygiene-Massnahmen befolgen!

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Mitteilung vom 16.03.2020:

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Mitteilung vom 16.03.2020:

Zeitliche Präzisierung zur Aussetzung des Spielbetriebs vom Freitag letzter Woche

In Anlehnung an die Swiss Football League ist der gesamte Spielbetrieb des Schweizerischen Fussballverbandes, der Ersten Liga, der Amateur Liga und der Regionalverbände in allen Kategorien und Altersklassen bis mindestens zum 
30. April 2020 ausgesetzt. 

Weil der Fussball gemäss Einschätzung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eine Mannschaftssportart mit erhöhter Ansteckungsgefahr ist, rät der SFV allen Klubs dringend davon ab, bis zum 30. April 2020 Trainings durchzuführen. 

SFV 

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