Präventions- und Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb des FFC Südost Zürich

 (gültig ab 11. Mai 2020)

Merkblatt für Spielerinnen und Eltern

Um einen geregelten Trainingsbetrieb in Kleingruppen und unter Einhaltung den BAG-Vorschriften gewährleisten zu können, sind wir auf die Unterstützung aller Spielerinnen/Spieler und deren Eltern angewiesen. Deshalb sind folgende Weisungen von ALLEN strikt einzuhalten:

Sämtliche Spielerinnen …

vor dem Training:

  • erscheinen kurz vor Beginn des Trainings auf der Sportanlage gemäss eingeteilter Gruppe, um so grössere Gruppenbildungen zu vermeiden.

  • kommen ausschliesslich ohne Krankheitssymptome zum Training;

  • kommen bereits umgezogen auf die Sportanlage (Sportkleidung: der Witterung angepasst);

  • bringen ihre eigene, beschriftete Trinkflasche mit und teilen diese nicht mit anderen Spielerinnen/Spieler;

  • reisen, wenn immer möglich, individuell an; Velo, zu Fuss, öffentliche Verkehrsmittel, einfach nicht in grossen Gruppen oder werden durch die Eltern mit dem Auto gefahren. Es sollten keine Fahrgemeinschaften gebildet werden, ausser die Kinder gehen schon miteinander zur Schule oder sind Geschwister)

  • gehen direkt auf den ihnen zugewiesenen Fussballplatz;

  • desinfizieren vor dem Betreten des Fussballplatzes ihre Hände.

während dem Training:

  • halten sich konsequent an die BAG-Vorschriften (Abstandsregel, kein Körperkontakt, kein Spucken etc.); 2 Meter Abstand ca. 10 m2 pro Person.

  • führen die Übungsformen nur in dem ihnen zugewiesen Trainingsfeld durch.

nach dem Training:

  • desinfizieren vor dem Verlassen des Fussballplatzes erneut ihre Hände;

  • waschen und reinigen ihre Trainingskleidung (inkl. Fussballschuhe) zu Hause;

  • verlassen das Trainingsgelände (Sportanlage) unmittelbar nach dem Training.

Sämtliche Eltern …

  • unterstützen ihre Kinder bei der Umsetzung und Einhaltung der Weisungen;

  • halten sich an das Zuschauerverbot und warten nach dem Training im Auto auf ihre Kinder.


Für die Umsetzung eines geordneten Trainingsbetrieb ist das pünktliche erscheinen gemäss Einteilungsplan sehr wichtig. 

Die Trainerinnen/Trainer sind angehalten, die Weisungen konsequent durchzusetzen. Spielerinnen/Spieler, welche bewusst und/oder wiederkehrend dagegen verstossen, können vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden.

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen. Gleichzeitig ist die/der Trainerin/Trainer über den Krankheitsverlauf zu informieren, damit in Absprache mit dem Covid-19-Beauftragten allfällige Schritte eingeleitet werden können.