PRÄVENTIONS- UND SCHUTZKONZEPT FÜR DEN TRAININGSBETRIEB DES FFC SÜDOST ZÜRICH

 (gültig ab 11. Mai 2020)

1 Grundsätzliches

Das Präventions- und Schutzkonzept des FFC Südost Zürich richtet sich nach den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sowie den Empfehlungen des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und der Stadt Zürich. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften des BAG haben dabei höchste Priorität. Alle Vorgaben basieren auf

  • dem Schutzkonzept des SFV, welches die Fussballvereine erhalten haben und auch online unter www.ffc-suedost.ch zur Verfügung steht,

  • dem Schutzkonzept für das Sportzentrum Witikon, welches online zur Verfügung steht.

  • Im Weiteren hat jeder Trainer das Merkblatt für Trainer und Spielerinnen/Eltern, als Vorgabe und Weiterleitung erhalten, diese sind ebenfalls online Verfügbar.

Für die Einhaltung der in diesem Schreiben aufgeführten Massnahmen sind in erster Linie die Trainer und Trainerinnen verantwortlich. Die Trainer und Trainerinnen müssen das vorliegende Schutzkonzept in Papierform, sowie die Gruppeneinteilungen, welche durch die Trainer erstellt werden, mitführen und bei Aufforderung durch das Betriebspersonal vorzeigen.

2 Zeithorizont

Der FFC Südost Zürich wird den Trainingsbetrieb ab dem 15 Mai 2020 unter eingeschränkten Rahmenbedingungenaufnehmen. Die Vorgaben/Weisungen sind mindestens bis am 7. Juni 2020 gültig und können je nach Entscheid des Bundesrates verlängert werden.

3 Verantwortung

Der FFC Südost Zürich hat Isabelle Bauert und Katja Verwey als Covid19 Beauftragte bestimmt. Sie stellen die Zusammenarbeit mit den Trainerinnen/Trainern sicher und überprüfen die Einhaltung der Vorgaben/Weisungen. Die Covid-19-Beauftragten sind auch dafür verantwortlich, dass die Nachverfolgung möglicher Infektionsketten mit Hilfegenauer Anwesenheitskontrollen jederzeit sichergestellt ist. Sie stellen zudem sicher, dass sämtliche Trainerinnen/Trainer und Mitglieder über das SFV-Schutzkonzept sowie das vereinsspezifische Konzept informiertsind.

4 Infrastruktur

Fussballplätze:
Um die Teams und Trainingsgruppen bestmöglich und unter Einhaltung der BAG-Bestimmun- gen voneinander zu trennen, wird der Trainingsbetrieb auf alle vorhandenen Plätze verteilt. Pro Platz trainieren max. 20 Personen (inkl. Trainer) gleichzeitig.

 An- und Abreise:
Die An- und Abreise ist individuell zu organisieren und soll zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem Auto erfolgen. DieBenutzung des öffentlichen Verkehrs ist, wenn möglich zu vermeiden oder dann nur in kleinen Gruppen. Fahrgemeinschaften sind zu unterlassen (Ausnahme bei Kindern derselben Schulklasse). Die Sportanlage ist nach dem Training rasch möglichst wieder zu verlassen; ein Verweilen ist untersagt.

 Garderoben:
Die Garderoben (inkl. Duschen) bleiben geschlossen. Die Mitglieder kommen bereits umgezogen zum Training und duschen nach dem Training zu Hause.

5 Hygiene

 Plakate:
Das BAG-Plakat wird vom Betreiber der Fussballanlage an allen exponierten Stellen sichtbar aufgehängt. Die darauf aufgeführten Weisungen sind von allen Mitgliedern strikte einzuhalten.

Händedesinfektion:
Vor dem Betreten des Fussballplatzes desinfiziert jede Person ihre Hände. Das Gleiche gilt beim Verlassen des Fussballplatzes. Dafür wird pro Mannschaft ein Spender mit Desinfektionsmittel bereitgestellt, welche im Materialkasten der Trainer aufbewahrt wird. Auf Rituale wie Handshakes etc. wird verzichtet.

 Kleidung:
Sämtliche Mitglieder erscheinen in Trainingskleidern auf dem Sportplatz. Das Waschen und Reinigen der Trainingskleidung (inkl. Fussballschuhe) muss zu Hause erfolgen.

Trinkflaschen:
Jede Person nimmt bei Bedarf seine eigene beschriftete Trinkflasche mit auf den Fussballplatz.

Spucken, Niesen und Husten:
Das Spucken auf den Boden ist strengstens verboten. Niesen und Husten erfolgt in die Armbeuge.

Symptome:
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen. Gleichzeitig ist der Trainer über den Krankheitsverlauf zu informieren, damit dieser in Absprache mit dem Covid-19-Beauftragten allfällige Schritte einleiten kann.

6 Trainingsbetrieb

Trainingsplan:
Jedes Team der Aktiven Frauen, Juniorinnen A bis E absolvieren mindestens ein Training pro Woche in Kleingruppen à max. 5 Personen. Für die Juniorinnen der Fussballschule wird vorerst kein Training angeboten. 

Die Zeitfenster sowie die Platzzuteilung für die Trainings sind klar definiert und von allen Trainern/Innen und Mitgliedern einzuhalten. Die Trainings der einzelnen Teams finden wöchentlich zur gleichen Zeit und am gleichen Ort statt. Zwischen den einzelnen Trainings ist immer mindestens 15 Minuten „Wechselzeit“ eingeplant, um ein Zusammentreffen nacheinander trainieren- der Personen auf das Minimum zu reduzieren.

 Trainingsschema:
Zu einem Training sind max. 20 Personen (inkl. Trainer/innen) zugelassen. Die Trainer/Innen sind dafür verantwortlich, ihr Kader in (wenn möglich immer gleiche) 4er- bzw. 5er-Gruppen einzuteilen. Diese Gruppenwechseln im Turnus von Posten zu Posten und absolvieren die vorgegebenen Übungen grundsätzlich selbständig. Wenn zwei Trainer anwesend sind, kann ein Trainer die Spieler begrüssen und die Übungen an den Posten erklären, der andere Trainer die Durchführung der Übungen kontrollieren und korrigieren.

Trainingsdauer:
Ein Training dauert in der Regel 120 Minuten. Die Blockzeiten sind 17 bis 19 Uhr und 19:15 bis 21:15 Uhr. Die einzelnen Gruppen arbeiten immer ca. 15 Minuten an einem Posten. Jede Gruppe erscheint etwas vor dem Trainingsstart um Instruktionen zu erhalten und um sich die Hände zu desinfizieren, danach wird die Gruppe von einem der Anwesenden Trainern/Innen auf dem Platz in Empfang genommen. Optional kann die Trainingsdauer in dieser Phase auf 60 bis 75 oder 45 Minuten angepasst werden. Jedoch muss in jedem Falle die vorgegebene Trainingszeit eingehalten werden.

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Trainingsinhalt:
Die Übungsformen richten sich nach dem Spiel- und Ausbildungskonzept des SFV, wobei die BAG-Vorschriften (kein Körperkontakt, mindestens 2m Abstand) stets einzuhalten sind. Die Übungssammlung des SFV auf Clubcorner.ch bildet eine gute Grundlage. Die Trainingsschwerpunkte sollten vorwiegend auf den Bereich Technik (Ballführen, Dribbling, Finten, Ballkontrolle/Pass und Torschuss) gelegt werden. Ergänzend können auch geeignete Formen in den Bereichen Koordination, Taktik, Kondition oder Mental eingesetzt werden. Bei allen Übungen sollte der Ball nur mit dem Fuss gespielt werden. Kopfbälle sind untersagt.

 Trainingsmaterial:
Die Trainer/Innen sind jeweils 15 Minuten vor Trainingsbeginn anwesend, um das Material vorzubereiten und sämtliche Übungen vorzubereiten. Sie nutzen für ihr Training das teameigene Material (Bälle, Markierhütchen, Desinfektionsmittel-Spender). Überzieher sollen nicht genutzt werden. Nach jedem Training reinigen die Trainersämtliches Material am Waschtrog vor dem Garderobengebäude und versorgen es unter Einhaltung der Abstandsregeln selbständig.

Zuschauer:
Während des Trainingsbetriebs sind keine Zuschauer und Eltern auf der Anlage zugelassen. Die Eltern warten beim Abholen nach dem Training im Auto auf ihre Kinder. Auch werden die Spielerbänke vom Betreiber der Fussballanlage gesperrt, um dort mögliche Ansammlungen zu verhindern.

Anwesenheitskontrolle:
Die Teamverantwortlichen führen von jedem Training eine Anwesenheitskontrolle (via Excel, Jugend & Sport oder Clubcorner oder Spielerplus) samt Gruppeneinteilungsplan pro Training.

 Zürich, 11.5.2020
FFC Südost Zürich

Isabelle Bauert
Präsidentin