PRÄVENTIONS- UND SCHUTZKONZEPT FÜR DEN TRAININGSBETRIEB DES FFC SÜDOST ZÜRICH

 (gültig ab 11. Mai 2020)

Merkblatt für Trainerinnen/Trainer

Um einen geregelten Trainingsbetrieb in Kleingruppen und unter Einhaltung der BAG-Vorschriften gewährleisten zu können, sind wir auf die Unterstützung der Trainerinnen/Trainer angewiesen. Die Trainerinnen/Trainer sind für die folgenden Aufgaben verantwortlich:

vor dem ersten Training schriftliche Information an die Eltern:

  • Bildung von 4er- bzw. 5er-Gruppen (wenn möglich Kinder derselben Schulklasse vereinen)

  • Bekanntgabe der Trainingszeiten, Platzzuteilungen und Gruppeneinteilung

  • Spielerinnen/Spieler mit Krankheitssymptomen dürfen nicht zum Training erscheinen

vor jedem Training:

  • Bereitstellung des gesamten Trainingsmaterials ohne Mithilfe der Spieler

  • Kontrolle, dass das Händedesinfizieren der Spielerinnen/Spieler vor dem Betreten des Fussballplatzes erfolgt

nach dem Training

  • Verabschiedung des Teams unter Einhaltung der BAG-Vorschriften

  • Kontrolle, dass das Händedesinfizieren der Spielerinnen/Spieler vor dem Verlassen des Fussballplatzes erfolgt

  • Reinigung des gesamten Trainingsmaterials/kann auch mit Wasser und Seife erfolgen

  • Nachführen der Anwesenheitskontroll-Liste

Sämtliche Trainerinnen/Trainer sind befugt, Spielerinnen/Spieler, welche bewusst und/oder wiederkehrend gegen die Weisungen verstossen, vom Trainingsbetrieb auszuschliessen. Das Gleiche gilt für Spielerinnen/Spieler, welche mit Krankheitssymptomen zum Training erscheinen. Die/der Teamverantwortliche ist verpflichtet, den Covid-19-Beauftragten über den Krankheitsverlauf einer Spielerin / eines Spielers zu informieren, damit der Beauftragte allfällige Schritte einleiten kann.